Die Proben müssen eindeutig identifiziert sein. Hierfür ist die eindeutige Zuordnung mittels Barcode-Etikett ausreichend. Der dazugehörige Untersuchungsauftrag muss von der für die Blutabnahme verantwortlicher Person unterzeichnet sein und Name, Vorname sowie Geburtsdatum der Patientin / des Patienten benennen.
Indikation:
Blutgruppenbestimmung, Mutterschaftsvorsorge, vor jeder Transfusion, V.a. autoimmunhämolytische Anämien.
Beurteilung:
Der Antikörpersuchtest dient dem Nachweis freier irregulärer Erythrozyten-Antikörper. Die Durchführung erfolgt sowohl mit Coombs-Serum (indirekter Coombstest) als auch im Enzymmilieu. Bei positivem Antikörpersuchtest erfolgt die weitere Differenzierung und Titerbestimmung der ursächlichen irregulären Antikörper.