Wichtige Informationen
Damit die Untersuchungsergebnisse als Nachweis Ihrer Drogenabstinenz gewertet werden können, sind bei der Durchführung einige Punkte zu beachten:
Entbindung von der Schweigepflicht
Die Befunde werden oft entsprechend der behördlichen Vorgaben direkt an die betreffende Stelle weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie für Ihre Unterlagen gegen gesonderte Berechnung Befundduplikate erhalten. Zur Durchführung des Verfahrens müssen Sie uns in jedem Fall von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.
Zufällige Einbestellung
Die Urinkontrollen müssen nach kurzfristiger, für Sie nicht vorhersehbarer Terminierung erfolgen. Nach Ihrer schriftlichen oder telefonischen Einbestellung sollten Sie unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des angegebenen Zeitraumes zur kontrollierten Urinabgabe im Labor erscheinen. In der Regel stehen Ihnen nach Erhalt Ihrer Einbestellung nur 36 Stunden zur Verfügung. Terminversäumnisse oder verspätete Vorstellung zur Untersuchung sind für die beteiligten Behörden Anlass Ihre Drogenfreiheit in Zweifel zu ziehen. Teilen Sie uns deshalb mit, wie Sie telefonisch zu erreichen sind und kontrollieren Sie täglich Ihre Post.
Urlaub und Krankheit melden
Zeiten zu denen Sie nicht erreichbar sind und eine Vorstellung zum Drogenscreening nicht möglich ist (Urlaub, Krankheit, Montageeinsatz o.ä.), übermitteln Sie uns im Voraus, sobald Ihnen die entsprechenden Termine bekannt sind.
Krankheitsbedingte Verhinderungen erfordern ein ärztliches Attest. Aus dem Attest muss eindeutig hervorgehen, dass Sie nicht im Labor erscheinen können. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.
Datenschutz
Aus Gründen des Datenschutzes können Ihre Anfragen, die Ihr Drogenscreening‑Verfahren betreffen, nur schriftlich oder persönlich hier im Labor erfolgen, nicht jedoch telefonisch.
Durchgehend geöffnet
Nach Ihrer Einbestellung und generell ist die kontrollierte Urinabgabe Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.45 Uhr möglich. Sie nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch.
Dienstag und Donnerstag sind keine Urinabgaben vorgesehen.
Personalausweis nicht vergessen
Ihre Identität muss überprüft werden. Legen Sie deshalb bei jeder Untersuchung Ihren Personalausweis, Führerschein oder Reisepass vor.
Nicht zuviel trinken
Am Untersuchungstag können Sie sich normal ernähren. Beachten Sie jedoch bitte, dass übermäßige Trinkmengen am Untersuchungstag den Urin so stark verdünnen können, dass das Ergebnis als Nachweis Ihrer Drogenabstinenz nicht mehr verwertbar ist.
Achtung bei Medikamenten
Meiden Sie während des Einbestellungszeitraumes die Einnahme von Schmerz-, Husten-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln. Diese Medikamente enthalten zum Teil Inhaltsstoffe, die als Drogenersatzstoffe benutzt werden.
Medikamente, die als einzigen Wirkstoff etwa Paracetamol (z.B. "ben-u-ron") oder ASS (z.B. "Aspirin") enthalten, sind diesbezüglich unbedenklich. Andernfalls lassen Sie sich das Präparat von Ihrem Arzt verschreiben. Eine Kopie des Rezeptes legen Sie dann bitte bei der Untersuchung vor.
Achtung Passivrauchen
Verzichten Sie während des Einbestellungsverfahrens auf jeglichen Konsum von Hanfprodukten (z.B. Hanf‑Salatöl). Meiden Sie ebenso den passiven Konsum von Cannabis. Halten Sie sich deshalb nie in der Nähe von Konsumenten auf, um Ihren Abstinenznachweis nicht zu gefährden.
Achtung Mohn
Einige Mohnsorten können einige Tage lang einen positiven Nachweis von Morphin im Urin verursachen. Essen Sie deshalb während der Zeit des Einbestellungsverfahrens keine Mohnprodukte, z.B. Mohnkuchen oder Mohnbrötchen.
Achtung MPU, forensische Gutachten
Unsere Drogenscreeningbefunde sind im medizinischen Rahmen, in der Substitutionsüberwachung und bei gerichtlichen oder behördlichen Angelegenheiten anerkannt. Bei Angelegenheiten der Fahreignungsdiagnostik ist es jedoch in der Regel nötig, dass die Befunde in einem forensisch akkreditierten Labor durchgeführt werden müssen.
Ethylglucuronid
Aus Urin kann auch das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid nachgewiesen werden. Abhängig von der Alkoholdosis ist dieser Marker noch mehrere Tage lang nachweisbar.