Die Blutentnahme erfolgt mit vorgewärmten Röhrchen. Das Vollblut bei 37°C gerinnen lassen und warm zentrifugieren. Das abpipettierte Serum kann dann gekühlt ins Labor transportiert werden. Es wird jedoch die Blutentnahme im Labor empfohlen.
Indikation:
Akrozyanose oder Raynaud-Symptomatik nach Kälteexposition.
Beurteilung:
Sowohl Kälteagglutinine als auch Kryoglobuline können eine entsprechende Symptomatik verursachen.
Kryoglobuline sind monoklonale oder polyklonale Immunglobuline, die bei Temperaturen unter 37°C ausfallen und sich bei Erwärmung wieder auflösen können. Die bei Kälteexposition entstehenden Kryoglobulin-Komplexe führen zu einer Viskositätserhöhung des Blutes mit entsprechender Symptomatik.
Kälteagglutinine sind ebenfalls Immunkomplexe, die jedoch gegen Erythrozytenantigene gerichtet sind, mit einem Wirkungsoptimum unter 37°C, zumeist bei 10 bis 15°C. Sie bewirken bei Kälteexposition eine Erythrozytenagglutination und gegebenenfalls eine Komplementbeladung der Erythrozyten. Nur bei hohen Konzentrationen und bei Agglutination auch bei Temperaturen über 30°C werden Kälteagglutinine klinisch relevant. Neben der Raynaud-Symptomatik kann eine zumeist milde autoimmunhämolytische Anämie resultieren. Kryoglobuline und Kälteagglutinine können passager parainfektiös bei Mykoplasma pneumoniae-, EBV-, CMV- oder Röteln-Infektionen auftreten.
Das anhaltende Auftreten von Kryglobulinen oder Kälteagglutininen ist mit monoklonalen Gammopathien z.B. Plasmozytom, M. Waldenström, weiteren myeloproliferativen Erkrankungen, chronischen Infektionen (z.B. Hepatitis B und C, HIV, Lues) oder Autoimmunerkrankungen assoziiert. Eine weiterführende Diagnostik ist deshalb in diesen Fällen angezeigt.