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Nachforderungen von Laboruntersuchungen

Nachforderungen

Die Nachforderung von weiteren Laboruntersuchungen aus Probenmaterial, das sich bereits im Labor befindet, ist möglich. Sie können uns, falls uns bereits ein Überweisungsschein vorliegt, zu diesem Zweck telefonisch, per Fax oder über das Auftrags Online Portal (AOP) benachrichtigen. Ihr zusätzlicher Auftrag wird dann entsprechend dokumentiert und ausgeführt. Die Laborgemeinschaft ist jedoch bei EBM-Leistungen auf die zusätzliche Übersendung eines neuen Anforderungsscheines nach Muster 10A für diese Nachforderung angewiesen. Bei der Nachreichung von Scheinen markieren Sie diese bitte als „Nachreichung“ oder „Nachforderung“, um die Zuordnung zu erleichtern. Die Art der gewünschten Analyse ist entscheidend dafür, ob eine Untersuchung abhängig von der Lagerungszeit noch medizinisch valide durchgeführt werden kann. Als Orientierung kann gelten: Für Proben, die im Labor aufbewahrt werden, ist eine Untersuchung in der Regel ohne Einschränkung möglich für:

Immunglobuline und spezifische Antikörper

bis zu 14 Tage

Plasmaproteine, Substrate, Enzyme und Elektrolyte

bis zu 7 Tage

Kleines Blutbild

bis zu 24 Stunden

Differenzialblutbild

bis zu 24 Stunden

jeweils bezogen auf die Blutabnahme. 

Für einzelne Parameter können die Abweichungen erheblich sein. Wir beraten Sie bei entsprechenden Fragenstellungen gerne. Grundsätzlich werden Proben mindestens über folgende Zeiträume aufbewahrt und stehen damit für Ihre Nachforderung bereit:

 

Serumproben

14 bis max. 21 Tage

EDTA-Blut

7 Tage