Nachweis einer missbräuchlichen Einnahme oder Beibringung.
Beurteilung:
Ursprünglich ist die gamma-Hydroxybuttersäure ein Injektionsnarkotikum für chirurgische Eingriffe. Missbräuchlich wird die normalerweise farblose, leicht salzige Flüssigkeit als Rauschmittel konsumiert. Es gibt die Droge jedoch auch als Pulver, Tabletten oder Kapseln.
Die Wirkungen setzen unterschiedlich schnell ein, je nach Körpergewicht und Dosis in einem Zeitraum zwischen 10 Minuten und einer Stunde. In Kombination mit anderen zentralnervös wirkenden Medikamenten oder Alkohol kommt es zu einer erheblichen Verstärkung der Wirkungen.
GHB wirkt sedierend bis narkotisierend, in geringen bis mittleren Dosen jedoch euphorisierend und antriebssteigernd, der Wirkung von "Ecstasy" ähnlich. Diese Ähnlichkeit findet sich in der Begrifflichkeit "Liquid-Ecstasy" wieder und kann bei schlecht informierten Konsumenten zu fatalen Verwechslungen führen. Bei höherer Dosierung kommt es unvermittelt zu schmerzhaften Muskelzuckungen, Übelkeit und Erbrechen. Neben Atemnot ist vor allem das plötzliche Auftreten von tiefer Bewusstlosigkeit für den Intoxikierten gefährlich.
Der Nachweis im Urin ist mittels Gaschromatographie-Massensprektrometrie möglich. Jedoch wird GHB binnen weniger Stunden über die Atmung eliminiert und ist dann nicht mehr nachweisbar.