Nachweis und Verlaufskontrolle einer Infektion mit Epstein-Barr-Virus.
Beurteilung:
Die Inkubationszeit beträgt bei einer EBV-Infektion zwischen sieben Tagen und mehreren Wochen.
EBV-Antikörper werden außer bei Mononukleose regelmäßig beim Burkitt-Lymphom und nasopharyngealem Karzinom sowie häufig auch beim Morbus Hodgkin, bei lymphatischer Leukämie, systemischem Lupus erythematodes und bei der Sarkoidose nachgewiesen.
Es werden Virus-Capsid-Antikörper (VCA) IgG und IgM und Virus-Kern-Antikörper (EBNA) IgG bestimmt. Der Immunoblot kann zusätzliche Informationen liefern und gegebenenfalls unspezifische Reaktionen ausschließen oder nachweisen. Serologisch ist Anti-VCA IgM schon in der frühen Phase der Primärinfektion nachweisbar. Parallel dazu finden sich hohe Konzentrationen von Anti-VCA IgG. Das Anti-VCA IgM sinkt nach zwei bis drei Monaten unter die Nachweisgrenze, während bei normalem Verlauf das Anti-VCA IgG lebenslang nachweisbar bleibt.
Antikörper gegen das Epstein-Barr nuclear antigen (EBNA-1) erscheinen einige Wochen bis Monate nach der Infektion und sind somit ein Marker für die Abgrenzung einer frühen Genesungsphase oder einer zurückliegenden Infektion von einer akuten Infektion.
Von Mononucleose-Schnelltests ist abzuraten, da diese mit einer hohen Rate an falsch positiven und falsch negativen Ergebnissen behaftet sind.