Das Drogenscreening aus Urin ist aufgrund längerer Nachweiszeiten und standardisierter Routineverfahren dem Screening im Serum vorzuziehen.
Das klassische polytoxikologische Drogenscreening umfasst folgende Drogen und Drogengruppen:
Amphetamine und Methamphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, Buprenorphin (Subutex), Cannabinoide (THC), Kokain-Metaboliten (Benzoylecgonin), Methadon-Metaboliten (EDDP), Morphine (Opiate), Oxycodon.
Es kann bei Verdacht erweitert werden um:
Fentanyl, GHB (gamma-Hydroxybuttersäure/Liquid XTC), Ketamin, LSD, MDPV, Methaqualon, Phencyclidin, Propoxyphen, Methylphenidat (Ritalin), synthetische Cannabinoide (Spice), Tramadol, Trazadon, trizyklische Antidepressiva, Zaleplon, Zolpidem sowie den Alkohol-Metaboliten Ethylglucuronid.
Um eine Laboranforderung möglichst zielgerichtet für eine bestimmte Personengruppe, z.B. Jugendliche, formulieren zu können, haben wir abweichend vom Standard-Drogenscreening spezifische Profile eingerichtet. Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Anforderungsformular "Drogenscreening".
Die Urinproben werden mittels immunologischer Testverfahren auf die Anwesenheit von Drogen untersucht. Zur Beurteilung der Urinkonzentration wird generell bei jeder Probe der Kreatininwert mit bestimmt. Jedes positive Ergebnis wird mit einer chromatographischen Methode (GC/MS oder LC/MS/MS) kontrolliert und bestätigt.
Die Drogenscreening-Befunde sind im medizinischen Rahmen, in der Substitutionsüberwachung und unter kontrollierten Bedingungen in der Regel auch bei gerichtlichen oder behördlichen Angelegenheiten anerkannt. Im Rahmen der Fahreignungsüberprüfung kann es jedoch nötig sein, dass die Untersuchungen in einem rechtsmedizinisch akkreditierten Labor durchgeführt werden müssen.