Die Proben müssen eindeutig identifiziert sein. Hierfür ist die eindeutige Zuordnung mittels Barcode-Etikett ausreichend. Der dazugehörige Untersuchungsauftrag muss von der für die Blutabnahme verantwortlicher Person unterzeichnet sein und Name, Vorname sowie Geburtsdatum der Patientin / des Patienten benennen.