Abklärung einer Thrombozytopenie unklarer Ursache, V.a. Autoimmunthrombozytopenie.
Beurteilung:
Erfasst werden Antikörper gegen:
-GP IIb / IIIa,
-GP Ib / Ix,
-GP Ia / IIs.
Der Nachweis membrangebundener Antikörper ist bei geringer Thrombozytenzahl (unter 50.000/µl) nur eingeschränkt möglich.