Nachweis einer Einnahme oder eines missbräuchlichen Konsums von Opiaten.
Beurteilung:
Der Gruppentest erfasst Heroin (6-Acetyl-Morphin), Morphin, Codein, Dihydrocodein, Dihydromorphin, Hydrocodon, Ethylmorphin, Hydromorphon. Oxycodon wird nicht ausreichend erfasst und muss gesondert angefordert werden.
Positive Screeningbefunde werden mittels GC-MS oder LC-MSMS bestätigt und die Einzelsubstanzen identifiziert. Beim Nachweis von Opiaten ist darauf zu achten, dass keine Mohnprodukte konsumiert wurden. Es hat sich gezeigt, dass nach dem Verzehr von Mohnsamen, abhängig von der Sorte, in der Urinprobe für die Dauer einiger Stunden bis Tage Morphin und Codein nachgewiesen werden kann. Der Nachweis von 6-Acetyl-Morphin ist beweisend für einen Heroinkonsum.