Nachweis einer Masern-Virus-Infektion, Überprüfung der Immunität.
Beurteilung:
Die Übertragung der Masern-Viren erfolgt durch direkten Kontakt oder Tröpfcheninfektion. Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 14 Tage. IgM-Antikörper sind in der Regel 2 bis 3 Tage nach Exanthembeginn nachweisbar. IgG-Antikörper persistieren über lange Zeit, auch nach aktiver Impfung. Komplikationen sind u. a. die Masernpneumonie, die Meningoenzephalitis sowie die subakute sklerosierende Panenzephalitis. Bei Maserninfektionen in der Schwangerschaft kann es zu einer Frühgeburt oder einem Spontanabort kommen. Eine erhöhte Fehlbildungsrate kann zur Zeit weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden.